Gemäss dem Urteil des Einzelrichters habe Tristan Scherwey bei seiner Aktion eine Verletzung des Gegners in Kauf genommen. Unmittelbar nach dem Weiterspielen der Scheibe in der neutralen Zone wurde Gaëtan Augsburger von Scherwey mit dem Oberarm am Kopf getroffen, worauf dieser verletzt das Eis verlassen musste. Augsburger fällt für drei bis fünf Wochen aus. Bei dieser Ausgangslage trifft den Beschuldigten der Vorwurf, Regel 124iii IIHF (Checking to the Head- and Neck-Area) verletzt zu haben.
Das Verschulden von Tristan Scherwey wiegt nach Ansicht des Einzelrichters eher schwer. Man könne ihm zwar keinen direkten Verletzungsvorsatz unterstellen, es gebe jedoch keinen ersichtlichen Grund, der diesen Angriff in dieser Form erklärbar, geschweige denn verständlich machen würde. Der Beschuldigte habe es am Respekt für den Kopf des Gegners fehlen lassen. In Erwägung sämtlicher Strafmessungskriterien erscheinen daher fünf Pflichtspielsperren in Verbindung mit einer Busse von CHF 1200.- als angemessen. Eine Spielsperre hat Tristan Scherwey bereits verbüsst, weshalb noch vier weitere Spielsperren verbleiben.
Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen Berufung an das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) eingereicht werden.
NLA - Nationalliga A Schweiz
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