Gemäss dem Urteil des Einzelrichters habe Jim Vandermeer bei der Aktion eine Verletzung des Gegners in Kauf genommen. Während Tschantré den Puck nach einem Zuspiel in der neutralen Zone von seinem Stock abprallen liess, näherte sich der Beschuldigte von der Seite, machte sich gross, hob den rechten Arm und traf Tschantré mit dem Ellbogen am Kopf. Bei dieser Ausgangslage trifft den Beschuldigten der Vorwurf, Regel 124iii IIHF (Checking to the Head- and Neck-Area) verletzt zu haben.
Das Verschulden von Jim Vandermeer wiegt nach Ansicht des Einzelrichters schwer. Man könne Vandermeer zwar keinen Vorsatz unterstellen, es gebe jedoch keinen ersichtlichen Grund, der diesen Angriff erklärbar, geschweige denn verständlich machen würde. In Erwägung sämtlicher Strafmessungskriterien erscheinen daher sechs Spielsperren in Verbindung mit einer Busse von CHF 1500.- als angemessen. Eine Spielsperre hat Jim Vandermeer bereits verbüsst, weshalb nur noch fünf weitere Spielsperren verbleiben.
Gegen diesen Entscheid kann innert 5 Tagen Berufung an das Verbandssportgericht von Swiss Ice Hockey Federation (SIHF) eingereicht werden.
NLA - Nationalliga A Schweiz
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